Nach vielen internen Gesprächen müssen wir leider mitteilen, dass die für Ende August angedachte Jahreshauptversammlung auch im Sinne einer Risikoabwägung nicht stattfinden kann!
Die Corona Pandemie zwingt uns dazu, sehr verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Dabei hat der Schutz unserer Mitglieder absolute Priorität. Hinzu kommen die Auflagen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung NRW.
Nach momentanem Stand gäbe es höchstens die Genehmigung, im Sinne der gebotenen Abstandsregeln maximal 30 Personen in unseren VIP-Raum hineinzulassen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei einer Mitgliederversammlung zur vorsorglichen Umgehung der behördlichen Untersagung ist aber rechtlich ohnehin nicht möglich, da das Teilnahmerecht nicht begrenzbar ist.
Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, die uns sicher nicht leichtgefallen ist.
Mit sportlichen Grüßen -gez.-
Bernd Schnieder Vorstand